Ein Ultraschallgerät, ein Elektronenmikroskop, ein Laborautomat oder eine Steuerzentrale für den Operationssaal kosten in der Regel mehrere Zehntausend Euro, manchmal sogar mehr, bei einem moderaten Gewicht. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung während des Transports zahlt der Frachtführer nur eine nach Gewicht berechnete Entschädigung, die in keinem Verhältnis zu diesem Wert steht. Für einen Hersteller, Händler oder Importeur von medizinischen Geräten stellt die Differenz zwischen der gesetzlichen Entschädigung und dem tatsächlichen Wert der Ware das größte finanzielle Risiko dar.
Dieser Leitfaden befasst sich mit einem ganz bestimmten Anliegen: der Absicherung des Wertes von medizinischen Geräten und Laborausrüstung während des Transports. Dabei geht es weder um den Transport selbst noch um die Versicherung des Gerätebestands eines Arztes noch um die Produkthaftung eines Medizinprodukteherstellers – drei verwandte Themen, die wir im Folgenden voneinander abgrenzen.
Warum medizinische Geräte einen Sonderfall darstellen
Drei Merkmale machen diese Sendungen sensibler als der Durchschnitt.
Der Wert konzentriert sich auf bestimmte Komponenten, die sich im Nachhinein oft nur schwer ersetzen lassen: Ein optisches Instrument, eine Sonde oder ein Elektronikmodul kann einen wesentlichen Teil eines Auftrags ausmachen, und die Wiederbeschaffungszeiten sind lang, wenn diese Komponenten ersetzt werden müssen.
Die Anfälligkeit ist sowohl funktiver als auch physischer Natur. Ein Gerät kann ohne sichtbare Schäden ankommen, aber durch die Erschütterungen oder Stöße während des Transports aus der Kalibrierung geraten sein. Die Wiederinbetriebnahme erfordert dann eine Neukalibrierung, manchmal sogar eine erneute Zertifizierung, deren Kosten und Zeitaufwand in keinem Verhältnis zu einer einfachen kosmetischen Reparatur stehen.
Schließlich verursacht die Nichtverfügbarkeit eigene Kosten. Ausgefallene Anlagen bedeuten eine verzögerte Inbetriebnahme, eine stillstehende Analyselinie oder einen Betrieb, der nicht öffnen kann. Dieser Betriebsausfall übersteigt häufig den Wert der Anlage selbst.
Die Haftung des Beförderers ist auf das Gewicht begrenzt
In Ermangelung einer spezifischen Deckung bleibt als einziger Rechtsbehelf die Haftung des Beförderers. Diese wird vermutet, was einen Schutz darstellt, ist jedoch auf das Gewicht begrenzt und mit Haftungsausschlussgründen verbunden.
Das SZR ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds mit schwankendem Wert; maßgeblich sind ausschließlich die Angaben in SZR, die Gegenwerte in Euro dienen lediglich als Anhaltspunkt. Die nationalen Regelungen variieren von einem europäischen Land zum anderen. Die Folge ist zwangsläufig: Bei einem Gerät mit einem hohen Wert-Gewichts-Verhältnis deckt die gedeckelte Entschädigung nur einen Bruchteil des Schadens ab. Der gesamte Mechanismus wird in unserem Leitfaden zur Warentransportversicherung ausführlich beschrieben.
Hinzu kommen die Haftungsausschlussgründe des Transportunternehmens: Verschulden des Anspruchsberechtigten, eigenes Verschulden, unvermeidbare Umstände und vor allem fehlende oder mangelhafte Verpackung – der häufigste Grund für die Ablehnung eines Auftrags. Bei empfindlichen Gütern sind daher die Qualität und die Rückverfolgbarkeit der Verpackung entscheidend.
Die verschiedenen Versicherungsleistungen unterscheiden, um nicht den falschen Vertrag abzuschließen
Vier Begriffe werden in der Forschung oft synonym verwendet, haben jedoch nicht denselben Gegenstand.
Die Haftung des Beförderers entspricht der oben beschriebenen gesetzlichen Verpflichtung, wobei eine Gewichtsgrenze gilt.
Die Option „angemeldeter Wert“ des Beförderers erhöht die Haftungsgrenze gegen Zahlung eines Aufpreises, bleibt jedoch im Rahmen seiner Haftungsregelung mit deren Haftungsbefreiungen und -ausschlüssen.
Die Ad-valorem-Versicherung ist eine eigenständige Sachversicherung: Sie ersetzt den Sachschaden auf der Grundlage des Versicherungswerts, ohne dass die Haftung des Beförderers nachgewiesen werden muss. Dies ist Gegenstand dieses Leitfadens, und das Prinzip wird in unserem Leitfaden zur Ad-valorem-Versicherung näher erläutert.
Zwei weitere, damit zusammenhängende Versicherungsarten betreffen schließlich nicht den Versand:die Versicherung der Ausrüstung eines Arztes (in der Praxis und auf Hausbesuchen) sowie die Produkthaftpflicht eines Herstellers von Medizinprodukten. Keine der beiden dient dazu, den Wert einer einem Spediteur anvertrauten Sendung zu ersetzen.
Der regulatorische Rahmen und warum er nach einem Schadensfall eine große Rolle spielt
Medizinische Geräte und Laborgeräte unterliegen strengen Konformitätsvorschriften: die europäische Verordnung über Medizinprodukte (Verordnung (EU) 2017/745, auch MDR genannt), die Verordnung über In-vitro-Diagnostika für Laborgeräte (Verordnung (EU) 2017/746, auch IVDR genannt) sowie die Qualitätsmanagementsysteme der Norm ISO 13485. Die CE-Kennzeichnung bestätigt diese Konformität.
Dieser Rahmen hat im Schadensfall direkte Auswirkungen. Ein beschädigtes Gerät kann nicht immer auf informelle Weise „repariert“ werden: Um es wieder in Betrieb zu nehmen, kann der Einsatz eines qualifizierten Fachmanns, eine erneute Überprüfung oder sogar eine Neuzertifizierung erforderlich sein, um die Konformität und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Die Deckung muss daher auf der Grundlage der Kosten für eine konforme Instandsetzung und nicht nur auf der Grundlage des Marktwerts berechnet werden, und die Entschädigungsgrundlage des Vertrags sollte unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden.
Vom Schadensfall bis zur Wiederinbetriebnahme
Die Qualität des Versicherungsschutzes nützt nichts, wenn das Verfahren nicht eingehalten wird. Überprüfen Sie die Ware bei der Lieferung und vermerken Sie genaue und begründete Vorbehalte auf dem Lieferschein; vage Vorbehalte sind anfällig, da ein Funktionsschaden möglicherweise erst beim Test auffällt. Im Falle einer Beschädigung oder eines Teilverlusts muss gemäß Artikel L.133-3 des Handelsgesetzbuchs innerhalb von drei Tagen nach Erhalt, Feiertage ausgenommen, eine begründete Reklamation an den Spediteur gerichtet werden; diese Frist bezieht sich auf die Klage gegen den Spediteur und ist zu unterscheiden von der im Vertrag festgelegten Frist für die Meldung an den Versicherer.
Diese Schritte werden durch einen Mechanismus miteinander verbunden: die Subrogation. Der Versicherer, der die Entschädigung zahlt, macht anschließend seine Ansprüche gegenüber dem Beförderer geltend; die Wahrung dieses Regressanspruchs durch Vorbehalte und die Einhaltung von Fristen ist Voraussetzung für eine vollständige Entschädigung. Dokumentieren Sie bei kalibrierten Geräten zudem den Zustand vor dem Versand, was die Begutachtung und die Kostenkalkulation für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands erleichtert.
Den Versicherungsschutz optimieren: Effizienz und Kostenkontrolle
Über den reinen Schutz hinaus ist eine gut durchdachte Ausrüstungsversicherung ein Effizienzhebel für einen reibungslosen Ausrüstungsfluss.
Sie deckt den tatsächlichen Wert ab und nicht einen Pauschalbetrag nach Gewicht, wodurch das Restrisiko bei hochwertigen Gütern entfällt. Sie ist unabhängig vom Spediteur, was es ermöglicht, bereits ausgehandelte Logistikverträge beizubehalten und Transportmöglichkeiten frei zu vergleichen. Sie vermeidet Mindestprämien, die die Optionen der Transportunternehmen bei Sendungen von Ersatzteilen und Komponenten mit geringem Stückwert erschweren, wie sie im Kundendienst häufig vorkommen. Schließlich fasst sie alle Warenströme – Neusendungen, Kundendienst, Vorführgeräte und Rücksendungen – unter einem gemeinsamen Versicherungsschutz zusammen, was die Verwaltung vereinfacht und die Gesamtkosten rationalisiert.
Die Schnelligkeit der Schadensregulierung ist der letzte, aber nicht minder wichtige Faktor: Je schneller die Abwicklung erfolgt, desto weniger belastet der Ausfall den Cashflow und den Zeitplan für die Installation. Ab einem bestimmten Stückwert werden die Sendungen als maßgeschneiderte Lösungen behandelt, die wir gemeinsam mit spezialisierten Partnern entwickeln.
Für Sendungen mit einem sehr hohen Wert-Gewichts-Verhältnis lesen Sie bitte auch unseren Leitfaden zur Versicherung hochwertiger Pakete und für Maschinen und Industrieanlagen unseren speziellen Leitfaden für Industrieausrüstung.
Quellen
- Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)
- Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR)
- ISO-Norm 13485 (Qualitätsmanagementsysteme, Medizinprodukte)
- CMR-Übereinkommen, Artikel 23; Übereinkommen von Montreal (Haftungsgrenze bis zum 28. Dezember 2024 auf 26 SZR/kg angehoben, ICAO): https://www.icao.int/news/international-air-travel-liability-limits-set-increase-enhancing-customer-compensation-0
- Allgemeiner Mustervertrag, Dekret Nr. 2017-461 vom 31. März 2017, Légifrance: https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000034330431
- Handelsgesetzbuch, Artikel L.133-3
